Geräuschmessung am Arbeitsplatz

Durch Schallmessungen am Arbeitsplatz oder in Werkshallen können Bereiche identifiziert oder für den gesamten Betrieb durch Katasterlärmkarten gekennzeichnet werden, die eine erhöhte Lärmbelastung aufweisen. Häufig ist neben der Messung auch eine Beratung zur Geräuschminderung notwendig. Unter Beachtung der gegebenen Randbedingungen (z.B. fertigungstechnische und wirtschaftliche Aspekte), kann AKUVIB Sie in Hinblick  auf eine schalltechnische Optimierung beraten.

Vorschläge für geräuscharme Auslegung von Maschinen und Aggregate sind ebenso möglich wie die Angabe von sekundären Schallschutzmaßnahmen oder Veränderung der Reflexion von Wänden.

Gesetzlicher Hintergrund:

In den vergangenen Jahren hat sich einiges im Bereich der Gesetzgebung für Lärmbelastungen am Arbeitsplatz verändert. Die RL 2003/10/EG "Lärm" gibt neue und präventive Auslöse- und Expositionsgrenzwerte für den Arbeitsplatzlärm vor. Die bisherigen oberen und unteren Auslösewerte wurden herabgesetzt.

neu

bisher (BGV B3)

unterer Auslösewert

80 dB(A)

85 dB(A)

oberer Auslösewert

85 dB(A)

90 dB(A)

Spitzenschalldruckpegel Lc,peak

unterer Auslösewert

135 dB(C)

> 140 dB

oberer Auslösewert

137 dB(C)

Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes festzustellen, ob Beschäftigte Lärm ausgesetzt sind oder sein können. Bereits bei Erreichen bzw. Überschreiten der unteren Auslösewerte ist eine Reihe von Maßnahmen zu treffen.

Hierbei können wir Sie unterstützen:

  • Schallpegelbestimmung direkt am Arbeitsplatz
  • Messung der abgestrahlten Schallleistung von Maschinen
  • Innenpegelbestimmung von kompletten Werkshallen
  • Erstellung von Lärmkatasterkarten im Betrieb und Außengelände
  • Beratung und Auswahl geeigneter Schalldämpfungsmaßnahmen
  • Berechnung verschiedener Lärmminderungsmöglichkeiten
  • Beratung bei der Auswahl geeigneter Hersteller
  • Verifizierung der Umsetzung