|
Bei der Errichtung bzw. Erweiterung eines Gewerbebetriebes muss der Betreiber den zuständigen Behörden die Einhaltung der Lärmgrenzwerte an den Arbeitsplätzen und den nächstgelegenen Wohnbebauungen nachweisen. Hierfür erstellt AKUVIB in der Planungsphase schalltechnische Modelle mit dessen Hilfe Geräuschpegel prognostiziert und gegebenenfalls Lärmschutzmaßnahmen ausgelegt werden. Nach der Fertigstellung wird die Einhaltung der Richtwerte durch Abnahmemessung überprüft. |
|
|