|
AKUVIB ist vom Land NRW benannte Fachstelle nach §26 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen. Hierzu gehören unter anderem:
Im Zuge von Geräuschmessungen im Nahbereich oder an geeigneten Immissionsorten kann AKUVIB den Nachweis eines ausreichenden Schallschutzes einer Anlage erbringen. Zur Vorlage bei den Genehmigungsbehören erstellen wir für Ihre neu zu errichtenden Anlagen oder bei genehmigungspflichtigen Umbauten schall- und schwingungstechnische Prognosegutachten. Wir beraten Sie bereits im Vorfeld über einen geeigneten Schallschutz oder können direkt Maßnahmen zur primären Geräuschminderung an Anlagen und Aggregaten vorschlagen. Der Nachweise des ausreichenden Schallschutzes wird dann im Rahmen eines Prognosegutachtens mit den zugelassenen Emissionswerten in der Nachbarschaft verglichen und deren Einhaltung dokumentiert.
|